Montag, 25. März 2019

Auftrag GLP-Fraktion betreffend sichere Koexistenz von E-Bikes und Velos auf den Velowegen in Burgdorf (angenommen)

Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit eine sichere Koexistenz von Velos, allen E-Bikes und ähnlichen motorisierten Fahrzeugen, beispielsweise elektri-sche Trottinette oder motorisierte Skateboards («Boosted Boards»), auf den Velowegen in Burgdorf möglich ist. In erster Priorität sollen Signalisationen angepasst werden. Nur wenn nötig sollen mög-lichst geringfügige, bauliche Verbesserungen getroffen werden. Die Sicherheit schwächerer Verkehrs-teilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders Fussgängerinnen und Fussgänger, muss bei der Umset-zung Vorrang haben.

Auftrag eingereicht am 17. September 2018

Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit eine sichere Koexistenz von Velos, allen E-Bikes und ähnlichen motorisierten Fahrzeugen, beispielsweise elektri-sche Trottinette oder motorisierte Skateboards («Boosted Boards»), auf den Velowegen in Burgdorf möglich ist. In erster Priorität sollen Signalisationen angepasst werden. Nur wenn nötig sollen mög-lichst geringfügige, bauliche Verbesserungen getroffen werden. Die Sicherheit schwächerer Verkehrs-teilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders Fussgängerinnen und Fussgänger, muss bei der Umset-zung Vorrang haben.

Begründung

Mit dem Aufkommen und der raschen Verbreitung von E-Bikes steht die Frage im Raum, ob diese Fahrzeuge auch auf den Velowegen in Burgdorf fahren dürfen. Das ist, je nach Fahrzeugtyp, oft nicht der Fall. Konkret gelten nur E-Bikes mit bis maximal 25 km/h motorisch unterstützter Höchstgeschwin-digkeit als «Velos» im Rechtssinn. Die Kontrolle der Velowege auf die Zulässigkeit dieser Fahrzeuge ist aufwändig und mühselig, so dass faktisch eine unklare Rechtssituation entstanden ist. Da es wenig wahrscheinlich ist, als E-Bike-Fahrerin oder -Fahrer mit einem schnelleren Fahrzeug auf einem Velo-weg gebüsst zu werden, verkehren nicht wenige dieser Fahrzeuge «eigentlich» illegal. Die Situation ist nicht befriedigend.
Der Vorstoss schlägt vor, die Velowege in Burgdorf grundsätzlich auch für schnellere E-Bikes zu öff-nen. Das übergeordnete (Strassenverkehrs-)Recht muss natürlich beachtet werden. Da das Thema derzeit in vielen Gemeinden aktuell ist, empfiehlt es sich, sich bei der Umsetzung andernorts und beim Kanton kundig zu machen, welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen. Die Umsetzung soll in erster Linie «nur» durch Änderung oder Ergänzung der Signalisationen erfolgen. Bauliche Massnahmen sollen erst in zweiter Priorität ergriffen werden, d. h. wenn es nicht anders geht.
Die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer muss dabei Vorrang - vor einer «zentimetergenauen» Umsetzung – haben. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Fussgängerin-nen und Fussgänger.

Stellungnahme Gemeinderat vom 25. März 2019

Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.

Abstimmung

Annahme des Auftrages mit Wortlaut GR

Beschluss

Der Stadtrat stimmt mit 31 Ja und 7 Nein Stimmen dem Antrag zu.