Begründung
Nach einem guten Start wurde das Projekt Ende 2019 sistiert. Es ist einerseits verständlich, dass auf die Planung des Hallenbads Rücksicht genommen wird. Andererseits besteht die Gefahr, dass es noch Jahre geht, bis dieser breit abgestützte Vorstoss umgesetzt wird. Wir sind der Ansicht, dass wir es dem Jugendantrag schulden, keine jahrelange Verzögerung zuzulassen.
Die Dringlichkeit des Vorstosses begründen wir darin, dass es in der laufenden Planung möglichst schnell ein Signal braucht, damit die Umsetzung nicht verzögert wird.
Stellungnahme des Gemeinderats
Die ausführliche Stellungnahme kann dem beiliegenden Dokument entnommen werden.
Antrag des Gemeinderates: Annahme und gleichzeitige Abschreibung des Vorstosses
Entscheid des Stadtates
Die glp stellt sich auf den Standpunkt, dass das Postulat nicht abgeschrieben werden darf. Die Mehrheit des Stadtrates untersützt dies und das Postulat wird überwiesen.