Montag, 9. Dezember 2019

Anpassung Lohn Stadtpräsidium 2021 (angenommen)

Der Gemeinderat wird beauftragt, zuhanden Stadtrat die nötigen reglementarischen Anpassungen auszuarbeiten, um den Bruttolohn fürs Stadtpräsidium auf 15‘000 Franken pro Monat, entsprechend bei 13 Monatslöhnen 195‘000 Franken pro Jahr, zu begrenzen.

Postulat eingereicht am 20. Juni 2016

Der Gemeinderat wird beauftragt, zuhanden Stadtrat die nötigen reglementarischen Anpassungen auszuarbeiten, um den Bruttolohn fürs Stadtpräsidium auf 15‘000 Franken pro Monat, entsprechend bei 13 Monatslöhnen 195‘000 Franken pro Jahr, zu begrenzen.

Begründung

Der Lohn des Stadtpräsidiums von Burgdorf fällt im kantonalen und gesamtschweizerischen Vergleich unangebracht hoch aus. Nur zwei bernische Städte (Köniz und Biel) zahlen noch höhere Löhne für ihr Präsidium, wobei eine davon (Biel) den Lohn fürs Präsidium soeben erheblich, deutlich unter den von Burgdorf, gesenkt hat. Selbst das Stadtpräsidium von Bern ist schlechter bezahlt als das von Burg-dorf, obwohl Bern über achtmal mehr Einwohner hat und zudem Kantonshauptort und Bundesstadt ist. Ein Blick auf den gesamtschweizerischen Vergleich fällt noch deutlicher aus: Der Lohn fürs Stadtprä-sidium von Burgdorf ist an 13. Stelle aller Gemeinden der Schweiz, unter anderem auch vor den Kan-tonshauptorten Luzern, Solothurn, Aarau und Zug. Das Missverhältnis ist offensichtlich. Mit der An-passung des Lohnes des Stadtpräsidiums soll auch das Verhältnis zur Entschädigung der nebenamt-lichen Gemeinderatsmitglieder verbessert werden: Ein nebenamtliches Gemeinderatsmitglied verdient bei einem durchschnittlichen 20-Prozent-Pensum 25‘000 Franken, was einem Jahreslohn von nur 125‘000 Franken entspricht.
Der Vorstoss fordert eine klare Korrektur in Form einer Begrenzung des Bruttolohns fürs Stadtpräsidi-um auf 195‘000 Franken, was bei 13 Monatslöhnen 15‘000 Franken pro Monat entspricht. Der aktuelle Lohn fürs Stadtpräsidium beträgt 233‘996 Franken, so dass eine Einsparung von rund 40‘000 Franken pro Jahr resultiert. Die Motion lässt bewusst offen, inwiefern der Stadtpräsidiums-Lohn nach Inkrafts-etzung der Regelung jährlich erhöht werden darf; unbestritten ist für die Motionärin der Ausgleich einer allfälligen Teuerung. Es kann keine Rede davon sein, dass das Stadtpräsidium unangebracht schlecht entlöhnt wird. Die Motion will ganz ausdrücklich keine Gesamtrevision des gesamten Lohnsystems der Stadt Burgdorf; es soll insbesondere, im Rahmen des Sinnvollen, möglich werden, dass einzelne An-gestellte (hohe Kader) unter Umständen etwas mehr verdienen als die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident.

Stellungnahme Gemeinderat vom 9. Dezember 2019

Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.

Beschluss

Schlussabstimmung
1. Der Stadtrat beschliesst das Modell 1 "Anstieg".
2. Das Anfangsgehalt beträgt 195'000 Franken.
3. Die Änderungen in den Artikeln 4 (In den ersten zwölf vollen Amtsjahren wird das Gehalt um 1 Prozent des Grundgehalts erhöht)und 7a des Entschädigungsreglements werden genehmigt.
4. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Der Stadtrat stimmt mit 22 Ja und 16 Nein Stimmen bei 2 Enthaltungen den Anträgen zu.