Montag, 27. März 2017

Motion GLP betreffend Abschaffung wiederkehrende Grundgebuehren fuer Energie und Wasser (abgelehnt)

Der Gemeinderat wird beauftragt, zuhanden Stadtrat die nötigen reglementarischen Anpassungen auszuarbeiten, um wiederkehrende verbrauchsunabhängigen Gebühren („Grundgebühren“) für den Bezug von Elektrizität, Gas und Wasser in Burgdorf abzuschaffen.

Motion eingereicht am 7. November 2016

Insbesondere sollen die Artikel 18, 20 und 22 des „Reglements über die Versorgung der Stadt Burgdorf mit Wasser, Elektrizität, Erdgas und Kommunikationssignalen“ entsprechend geändert werden. Nicht zu ändern sind die Bestimmungen über einmalige Anschlussgebühren.

Begründung

Verbrauchsunabhängige wiederkehrende Gebühren auf dem Bezug von Energie und Wasser sind problematisch. In Burgdorf heissen solche Gebühren auf den Rechnungen z. B. „Grundpreis Strom“ oder „Grundpreis Erdgas“ und werden manchmal auch als „Zählergebühr“ o. ä. bezeichnet. Sie mindern finanziell den Anreiz weniger Energie und Wasser zu brauchen, weil ein Minderverbrauch automatisch zu einem höheren Preis pro Einheit führt, wenn die Grundgebühren eingerechnet werden. Deshalb laufen solche Grundgebühren ökologischen Anstrengungen zuwider. Es ist wichtig, dass die tatsächlichen Kosten für Konsumentinnen und Konsumenten durch Minderverbrauch ungeschmälert beeinflussbar werden. Grundgebühren dieser Art wurden kürzlich auch andernorts abgeschafft, so in Bern. Nicht Gegenstand des Vorstosses sind einmalige Anschlussgebühren, da hier der Gebühr eine konkrete Leistung gegenübersteht. Bei den wiederkehrenden Grundgebühren besteht eine solche Leistung praktisch nicht. Das blosse Ablesen der Zählerstände rechtfertigt aus Sicht der Motionärin keine separate Gebühr.

Stellungnahme Gemeinderat vom 27. März 2020

Der Gemeinderat kommt aufgrund seiner Ausführungen und auch unter Berücksichtigung früherer ähnlicher Diskussionen im Zusammenhang mit dem Abwasser und dem Kehricht zum Schluss, die Motion abzulehnen. Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.

Beschluss

Der Stadtrat lehnt mit 34 Ja und 4 Nein Stimmen die Motion ab.