Montag, 10. Dezember 2018

Auftrag GLP-Fraktion betreffend Regelung der Zuteilung der Kommissionssitze (angenommen)

Der Auftrag will, dass bei der Zuteilung der Kommissionssitze eine gerechtere Zuordnung erfolgt und der Minderheitenschhutz gestärkt wird. Mit der Vorlage vom 14. September setzt der Gemeinderat den Auftrag der glp vom 18. Juni 2018 um.

Auftrag der GLP-Fraktion vom 18. Juni 2018

Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat, eine Überarbeitung der Bestimmungen über die Zuteilung der Sitze der ständigen stadträtlichen Kommissionssitze auf die Parteien (Listen) auszuarbeiten. Da-bei soll Ausgangspunkt des Verteilschlüssels die Gesamtzahl all dieser Kommissionssitze sein, ana-log zum Verfahren der Einwohnergemeinde Langnau i. E., und nicht mehr wie bisher die einzelnen Sitzzahlen jeder Kommission.
Die Vorlage kann zusätzlich regeln, wie «überzählige» Sitze zugeteilt werden sollen, d. h. Sitze, für die eine Partei (Liste) nicht in allen ständigen stadträtlichen Kommissionen vertreten ist. Vorrang hat da-bei der Grundsatz, dass in keiner Kommission eine zu einseitige Zusammensetzung entstehen darf (keine Kumulation «überzähliger» Sitze). Es kann nur dieser Grundsatz bestimmt werden, oder sogar (wie in Langnau i. E.) auf eine Regelung ganz verzichtet werden. Im Gegenzug ist auch eine detaillier-tere Regelung denkbar, die festschreibt, in welcher Reihenfolge Parteien (Listen) ihre «überzähligen» Sitze auf die ständigen stadträtlichen Kommissionen «verteilen» dürfen. Der Gemeinderat kann dem Stadtrat Varianten vorschlagen.
Die Neuregelung soll auf Beginn der nächsten Legislatur (2021) in Kraft treten.

Begründung

Die heutige Regelung, wonach für jede ständige stadträtliche die Zuteilung der Kommissionssitze auf die Parteien (Listen) einzeln erfolgt, genügt dem gesetzlich garantierten Minderheitenschutz (siehe insbesondere Artikel 38 bis 46 des bernischen Gemeindegesetzes) bestenfalls ungenügend und ist aus Sicht der Auftraggeberin jedenfalls anfechtbar. Es ist kaum zulässig, dass Parteien (Listen) mit 2 oder gar mehr Sitzen im Stadtrat überhaupt keine Kommissionssitze in den ständigen stadträtlichen Kommissionen erhalten, wenn es (derzeitiger Stand) 28 solche Kommissionssitze zu besetzen gibt. Es soll nach Möglichkeit eine Lösung auf politischem Weg gesucht werden. Vorbild dafür ist die Lö-sung der Einwohnergemeinde Langnau i. E., die (bei ansonsten «technisch» gleichem, auf den Par-teistimmen der Wahlen fürs Gemeindeparlament beruhendem, Verteilschlüssel) als Basis der Vertei-lung der Kommissionssitze auf die Parteien (Listen) alle Sitze der ständigen stadträtlichen Kommissi-onen nimmt. In Langnau i. E. ist dies in Artikel 8 der Gemeindeverfassung festgelegt. Der systematisch beste Ort der (Neu-)Regelung der Frage im Burgdorfer Gemeinderecht wird durch den Auftrag bewusst nicht im Voraus festgelegt.
Nicht in diese Neuregelung einbezogen werden sollen gemeinderätliche Kommissionen sowie nicht-ständige Kommissionen. Es gibt seit Längerem nur noch 1 politisch zusammengesetzte gemeinderät-liche Kommission (die Einbürgerungskommission), so dass hier eine isolierte Neuregelung schon nur mathematisch nichts ändert; eine Vermischung der Regelung mit stadträtlichen Kommissionen führt (wegen den nicht identischen Wahlorganen) zu Komplikationen. Bei nichtständigen Kommissionen soll deren Zusammensetzung, wie bis anhin, im Beschluss ihrer Gründung festgelegt werden.

Stellungnahme Gemeinderat vom 10. Dezember 2020

Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.

Beschluss

Der Auftrag wird vom Stadtrat überwiesen.