Postulat eingereicht am 25. März 2019
Der Gemeinderat wird beauftragt, beim Verwaltungsrat der Parkhaus Oberstadt AG vorstellig zu wer-den mit dem Ziel, das Bezahlsystem so zu ändern, dass die Parkgebühren wieder im Nachhinein be-zahlt werden können.
Falls die Parkhaus Oberstadt AG diese Anpassung aus finanziellen Gründen nicht tragen kann, wird der Gemeinderat beauftragt zu prüfen, ob die Kosten ganz oder teilweise von der Stadt, bevorzugt aus der Spezialfinanzierung Parkplatzfonds, übernommen werden können.
Begründung
Altershalber musste das Bezahlsystem im Parkhaus Oberstadt vollständig ersetzt werden. Bei der Neuanschaffung entschied sich der Verwaltungsrat der Parkhaus Oberstadt AG, deren Mehrheitsakti-onärin die Stadt Burgdorf ist, dafür, dass in Zukunft die Parkgebühren nicht mehr im Nachhinein, beim Verlassen des Parkhauses, bezahlt werden können, sondern im Voraus bezahlt werden müssen. Die-se für Parkhäuser ungewöhnliche Lösung stösst auf völliges Unverständnis. Das Parkhaus Oberstadt wird insbesondere von Besucherinnen und Besucher der Oberstadt frequentiert, z. B. von solchen des Casino Theaters, des Theaters Z usw. Die Bezahlung im Voraus ist unpraktisch und nicht durchdacht, weil es nicht immer zutrifft, dass die Besucherinnen und Besucher die Parkzeit im Voraus kennen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Attraktivität des Parkhauses gesenkt werden soll; dies umso weni-ger, als die Auslastung des Parkhauses sowieso seit Jahren tief ist. Das neue Bezahlsystem hat nur Nachteile: Es besteht die Gefahr von illegalem Parkieren in der Oberstadt; die Auslastung des Park-hauses sinkt noch weiter, und die Anbieter kultureller oder gastronomischer Leistungen in der Ober-stadt haben verärgerte Besucherinnen und Besucher.
Es ist bekannt, dass die quasistädtische Parkhaus Oberstadt AG nicht gerade im Geld schwimmt. Es soll deshalb überprüft werden, ob die Stadt die Änderung des Bezahlsystems (ggf. nur zum Teil) fi-nanzieren könnte. Dazu sollen grundsätzlich nur zweckgebundene Mittel aus der Spezialfinanzierung «Parkplatzfonds» eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel für diese Massnahme entspricht dem Zweck dieser Spezialfinanzierung (siehe Artikel 17 des Parkplatzreglements und auch Artikel 23 der Parkplatzverordnung).
Stellungnahme Gemeinderat vom 13. Mai 2019
Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.
Abstimmung
Annahme und gleichzeitige Abschreibung.
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt mit 38 Ja Stimmen den Antrag.