Motion eingereicht am 4. November 2019
1. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage zur Einführung einer Finanzkommis-sion zu unterbreiten.
2. Es ist eine ständige, stadträtliche 7-er Kommission vorzusehen.
3. Die Finanzkommission soll in folgenden Fällen die Kompetenz erhalten, Antrag zu Handen der zuständigen Organe zu stellen:
• Kreditvorlagen, sofern die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates gemäss den Bestimmun-gen der Gemeindeordnung überschritten ist.
• Sämtliche Kreditabrechnungen
• Gemeindeerlasse, soweit diese Gebührenregelungen oder Anpassungen der Steuersätze bein-halten.
• Gemeinderechnung & Budget
• Begleitung Budgetprozess
• Fragen betreffend Bewirtschaftung des Finanz- und Verwaltungsvermögens, unter Vorbehalt der Kompetenzen des Leiters der Finanzdirektion im Rahmen der Liquiditätsbewirtschaftung
• Investitions- und Finanzpläne
• Allfällige Stabilisierungsprogramme
• Erlass, Änderung und Aufhebung von Vorschriften aus dem Aufgabengebiet der Finanzdirekti-on
• Geschäfte mit ausdrücklicher Zuweisung eines Geschäftes durch den Gemeinderat
4. Die Kommission soll auf Beginn der nächsten Legislatur (2021) eingesetzt werden.
Begründung
Praktisch jede Schweizer Gemeinde verfügt über eine eigene Finanzkommission. Dies gilt insbeson-dere für die umliegenden, vergleichbaren Städte im Kanton Bern.
Die Stadt Burgdorf soll mit der Einführung einer ständigen, stadträtlicher 7er Kommission ein ent-sprechendes Gremium schaffen. Die Auflistung des Antragsrechtes entspricht in weiten Teilen den Kompetenzen der Finanzkommission der Stadt Langenthal.
Die Einführung einer Finanzkommission ist angesichts der angespannten finanziellen Lage sowie der hohen Verschuldung angebracht. Damit erhält der Stadtrat zusätzliches Gewicht in der Mitsprache bei Finanzgeschäften. Im Gegensatz zur GPK können Geschäfte auch aus (finanz-)politischen Überle-gungen geprüft und falls notwendig zurückgewiesen werden.
Stellungnahme Gemeinderat vom 22. Juni 2020
Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.
Beschluss
Die Motion wird mit Stichentscheid des Ratspräsidenten abgelehnt.