Montag, 16. September 2019

Interpellation GLP-Fraktion betreffend Umsetzung Lohnbegrenzung Stadtpraesidium

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der 2016 vom Stadtrat überwiesenen dringlichen Motion be-treffend Lohnbegrenzung Stadtpräsidium wird der Gemeinderat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1) Wie sieht der aktuelle Stand betreffend Umsetzung des Stadtratsbeschlusses genau aus? Wel-che Entscheide sind gefallen, welche sind noch offen? Wieso wurde dem Stadtrat nicht längst ei-ne Vorlage unterbreitet? 2) Wie sieht der genaue Zeitplan der Umsetzung aus, damit die neue Lohnregelung spätestens auf den 1. Januar 2021 (Beginn der nächsten Legislatur) in Kraft treten kann? 3) Der Gemeinderat hatte 2016 in Aussicht gestellt, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beschlusses das gesamte Lohngefüge der Stadt Burgdorf überarbeitet werden soll. Ist der Gemeinderat immer noch dieser Meinung? Wie kommt es, dass der Stadtrat über ein solch um-fangreiches Vorhaben seit zweieinhalb Jahren nicht informiert wurde?

Interpellation eingereicht am 13. Mai 2019

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der 2016 vom Stadtrat überwiesenen dringlichen Motion be-treffend Lohnbegrenzung Stadtpräsidium wird der Gemeinderat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1) Wie sieht der aktuelle Stand betreffend Umsetzung des Stadtratsbeschlusses genau aus? Wel-che Entscheide sind gefallen, welche sind noch offen? Wieso wurde dem Stadtrat nicht längst ei-ne Vorlage unterbreitet?
2) Wie sieht der genaue Zeitplan der Umsetzung aus, damit die neue Lohnregelung spätestens auf den 1. Januar 2021 (Beginn der nächsten Legislatur) in Kraft treten kann?
3) Der Gemeinderat hatte 2016 in Aussicht gestellt, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beschlusses das gesamte Lohngefüge der Stadt Burgdorf überarbeitet werden soll. Ist der Gemeinderat immer noch dieser Meinung? Wie kommt es, dass der Stadtrat über ein solch um-fangreiches Vorhaben seit zweieinhalb Jahren nicht informiert wurde?

Begründung
Der überwiesene Vorstoss verlangt, dass der Lohn fürs Stadtpräsidium von Burgdorf auf 195'000 Franken begrenzt werde. Weil vermutlich Reglemente geändert werden müssen, ist das Geschäft wohl sogar referendumspflichtig. Bereits die Verzögerung um eine Legislatur war sachlich nicht un-problematisch, da der Vorstoss bewusst vor der Ende 2016 erfolgten Neubesetzung des Stadtpräsidi-ums eingereicht worden war (Transparenz für die Wahlen und die damaligen Kandidierenden fürs Amt). Aus formellen Gründen wurde akzeptiert, dass das Geschäft nicht mehr auf Anfang 2017 um-setzbar war. Umso irritierender ist, dass nun bis fast Mitte 2019 immer noch keine Vorlage vorliegt, geschweige denn darüber informiert wurde.
Der Gemeinderat hatte 2016 argumentiert, dass er im Falle der Überweisung des Vorstosses das gesamte Lohngefüge der Stadt Burgdorf überarbeiten wolle. Dazu liegt kein Beschluss des Stadtrats vor, und das war auch nicht Gegenstand der überwiesenen Motion. Damit bestehen selbst im Grund-satz Unklarheiten über den politischen Willen betreffend dieses Vorhaben. Es handelt sich zudem um ein Geschäft von erheblicher Tragweite. Zumindest wenn auch dieses Vorhaben gleichzeitig mit der Umsetzung der Lohnbegrenzung fürs Stadtpräsidium in Kraft treten soll (1. Januar 2021), ist der Zeit-plan jetzt recht ambitiös. Das andauernde Schweigen des Gemeinderates ist problematisch.

Stellungnahme Gemeinderat vom 16. September 2019

Die ausführliche Stellungnahme kann dem pdf entnommen werden.

Stellungnahme glp

Auszug aus dem Protokoll der Stadtratsitzung vom 16. September:

Stadtrat Ritter Michael, namens der GLP-Fraktion, teilt mit, dass man von der Antwort des GR nicht befriedigt ist. Man muss mit dem GR balgen, auch wenn man es nicht gerne macht. So geht es schlicht nicht. Zuerst sagt der GR, dass er nie das ganze städtische Lohngefüge überarbeiten wolle. Man tut jetzt so, als ob man dieser Aussage glaubt. Seit dem 1. Januar 2017 ist die gegenwärtige Stadtregierung im Amt. Zu diesem Zeitpunkt war der ursprüngliche Vorstoss vom SR bereits überwiesen worden. So hat offenbar am 1. Juli 2019 eine Aussprache zum Thema stattgefunden. Im Februar 2020 soll eine Vorlage in den SR gelangen. In der Antwort des GR im Jahr 2016 hat man der GLP-Fraktion vorgeworfen, sie betreibe mit diesem Thema Wahlkampf. Diesen Vorwurf kann man so im Raum stehen lassen. Aus parteipolitischer Sicht ist es ein Traum, dass es der GR sogar noch schafft das Thema in den nächsten Wahlkampf zu verlegen. Es droht nun der Totalschaden. Falls die Vorlage im Februar 2020 im SR traktandiert wird und durchfällt oder das Referendum ergriffen wird, liegt das Thema wirklich im Wahlkampf. Warum ist das passiert? Die Antwort ist einfach, der GR will den Vorstoss nicht umsetzen. Eine Eskalationsstufe droht, denn es könnte sein, dass der Lohn des Stadtpräsidenten auch per Volksinitiative in die Gemeindeordnung geschrieben wird. Das Initiativbegehren könnte man analog der SVP der Stadt Biel übernehmen. In einer der linksten Städte der Schweiz, wo die SVP eine politische Randgruppe ist, ist die Initiative durchgekommen. Der GR soll die Geisterfahrt beenden.

Die Interpellanten erklären sich von der gemeinderätlichen Stellungnahme nicht befriedigt.